Vor Ort vorangehen: Städte und Gemeinden
Städte und Gemeinden müssen aktiv werden und das Problem der Holzfeuerung als Teil der Umwelt- und Klimaschutzstrategie angehen. Denn die Partikel, die bei dem Betrieb von Holzfeuerungsanlagen entstehen, schaden der Gesundheit und tragen zur Erderhitzung bei. Aus diesen und weiteren Gründen ist die Energiegewinnung aus Holz kritisch zu betrachten.
Für saubere Wärme und Klimaschutz im Gebäudesektor ist eine deutlich gesteigerte Sanierungsrate und der Umstieg auf klima- und umweltfreundlichere Alternativen – insbesondere Wärmepumpen und Solarthermie – absolut zentral. Holzfeuerung ist nur dann eine akzeptable Lösung, wenn ein Filter oder Staubabscheider eingesetzt wird. Zudem darf nur Holz aus nachhaltiger regionaler Bewirtschaftung oder Restholz verwendet werden.
Warum besteht Handlungsbedarf?
In Deutschland sterben nach aktuellsten Zahlen der Europäischen Umweltagentur mehr als 53.000 Personen pro Jahr vorzeitig aufgrund der zu hohen Feinstaubbelastung. Hinzu kommen unzählige Krankheiten, die durch Feinstaub ausgelöst oder verstärkt werden. Das Heizen mit Holz ist eine zentrale Quelle – die Anlagen emittieren bundesweit mittlerweile deutlich mehr Feinstaub als die Auspuffe aller Pkw, Lkw und Busse. Ein besonders großer Teil der Feinstaubbelastung in Wohngebieten ist auf Holzöfen zurückzuführen. Hinzu kommen krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) wie Benzo(a)pyren, welches in der EU mehrheitlich aus kleinen Feuerungsanlagen stammt. Die Lebensqualität vieler Bürgerinnen und Bürger ist durch Holzöfen in der Nachbarschaft massiv eingeschränkt.
Darüber hinaus ist der Betrieb von Holzöfen ohne Abgasreinigung nicht vereinbar mit den nationalen und lokalen Klimaschutzzielen (Stichwort: Klimanotstand). Denn die Abgase von typischen Holzöfen enthalten nicht nur klimaschädliches Methan, sondern auch beträchtliche Mengen an Rußpartikeln als Bestandteil des Feinstaubes. Ruß wirkt bis zu 3.200-mal stärker auf das Klima als CO2 – Holzöfen sind somit keineswegs eine klimaschonende Heizalternative.
Die EU-Grenzwerte für Feinstaub in der Außenluft einzuhalten, ist keinesfalls ausreichend, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Die Grenzwerte entsprechen nicht dem Stand der Wissenschaft und leisten somit nicht das gesundheitlich Notwendige: So ist der EU-Grenzwert für Feinstaub (PM2,5) fünfmal so hoch wie die Grenzwertempfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Letztere wird in Deutschland an 99 Prozent der Messstellen verfehlt.
Alte Anlagen durch neue marktübliche Öfen auszutauschen, ist hierbei keine ausreichende Lösung. Ein einfacher Tausch sorgt vielmehr dafür, dass die Luft auch in den nächsten Jahrzehnten verschmutzt wird. Denn selbst neue Öfen, welche die Anforderungen der 1. BImSchV bzw. der seit 2022 europaweit geltenden Ökodesign-Verordnung erfüllen, dürfen beim Zulassungstest im Labor deutlich mehr Feinstaub ausstoßen als ein über 20 Jahre altes Dieselauto ohne Filter. Hinzu kommt: In der Praxis erzeugt ein Ofen oftmals ein Vielfaches der Schadstoffmenge, die im Labor gemessen wurde. Obwohl entsprechende Technik verfügbar ist, werden Öfen aufgrund der laschen Emissionsgrenzwerte bislang praktisch nicht „ab Werk“ mit einem Filter oder Staubabscheider ausgestattet.
Welche Handlungsmöglichkeiten haben Städte und Gemeinden?
Grundsätzlich haben Städte und Gemeinden eine große Bandbreite an Handlungsmöglichkeiten – dazu zählen rechtliche Vorgaben zur Nutzung von Holzfeuerung in bestimmten Gebieten, Informationskampagnen, die Förderung emissionsarmer Technik vor Ort und die Gewährleistung von wirksamen Kontrollen und Sanktionen bei unsachgemäßem Betrieb von Anlagen. Wichtig ist, dass auch in der Kommunalpolitik eine gesteigerte Sanierungsrate sowie eine umweltfreundliche Wärmeerzeugung mittels Wärmepumpe oder Solarthermie Vorrang haben. Holzfeuerung ist nur dann akzeptabel, wenn Filter oder Staubabscheider zum Einsatz kommen.
Seit 2022 sind die Abgasgrenzwerte von Holzöfen EU-weit über eine Ökodesign-Verordnung harmonisiert. Dadurch und aufgrund der laxen EU-Luftqualitätsanforderungen (siehe oben) sind derzeit die rechtlichen Möglichkeiten zur flächendeckenden Einführung strengerer lokaler Grenzwerte für Holzfeuerungsanlagen – die für die Einführung einer Filterpflicht notwendig wären – limitiert. Zudem bedarf es weitergehender bundes- und landesimmissionsschutzrechtliche Grundlagen.
Sowohl die EU-Gesetzgebung zur Luftqualität als auch die Ökodesign-Verordnungen für Holzfeuerungsanlagen werden derzeit überarbeitet. Wir setzen uns hierbei für erheblich strengere EU-Vorgaben zum Schutz von Umwelt und Gesundheit ein und fordern von den Kommunen, sich ebenfalls dafür stark zu machen.
Städte und Gemeinden müssen zudem alle vorhandenen Möglichkeiten nutzen, um den Einsatz von Filtern voranzutreiben und die Partikelemissionen aus der Holzfeuerung vor Ort drastisch zu senken. Parallel dazu ist es wichtig, dass Kommunen vom Bund und den Bundesländern weitergehende gesetzliche Rahmenbedingungen einfordern, um das Problem vor Ort besser angehen zu können. Die Möglichkeiten auf lokaler Ebene sowie positive Beispiele und Ansätze sind in unserem Maßnahmenpapier für Kommunen „Partikelemissionen aus der Holzfeuerung vor Ort senken“ zusammengefasst.
Rechtliche Möglichkeiten
Die DUH hat die rechtlichen Möglichkeiten auf kommunaler Ebene durch Juristen in mehreren Gutachten prüfen lassen. Kontaktieren Sie uns bei Interesse an weiteren Informationen gern.